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Tuesday, 7. February 2012

Allgemein/Wissenswert | Drucken |

 Hier finden Sie allgemeine Hinweise, Mitteilungen, usw.

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Info für CCH-Mitglieder von Robert Berger:
- Neue Regeln für Oldtimer -

 

Ab November 2011 schärfere Vorgaben für H-Kennzeichen!

 

Nicht jedes Auto das steuerbegünstigt mit dem H-Kennzeichen durch die Lande fährt, ist unserem Vater Staat offenbar gut genug in Schuss.

 

Reichte bislang bei Erhaltungszustand die Note 3 (Fahrzeuge mit leichten Mängeln und Alltagsspuren, solange sie gebrauchsfertig und rostfrei sind), schreibt ab 1.11.2011 eine neue Richtlinie des Bundesverkehrsministeriums die Note 2 oder besser vor. Leichte Gebrauchsspuren sind dann zwar noch erlaubt, aber das Fahrzeug muss technisch ohne Mängel sein.

 

Voraussetzung für das H-Kennzeichen bleibt ein amtliches Oldtimergutachten. Dieses Dokument stellen Sachverständige von Prüfungsorganisationen wie TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS für unter 100 € aus. Dafür muss nicht nur der Pflegezustand stimmen. Die Erstzulassung muss über 30 Jahre zurückliegen. Außerdem darf der Oldie nicht durch modernes Tuning verbastelt sein.

 

Nach der neuen Richtlinie sind dezente Umbauten zulässig, solange dafür zeitgenössische Teile verwendet und das Originalfahrzeug wiederzuerkennen ist. Bisher mussten Oldtimer-Besitzer für ein H-Kennzeichen nachweisen, dass Änderungen im ersten Jahrzehnt nach Erstzulassung oder Produktionsdatum vorgenommen wurden.

 

Halter, die ein H-Kennzeichen erhalten, zahlen lediglich eine pauschale Kfz-Steuer von derzeit unter 200 €, die sich nicht am Hubraum oder Schadstoffausstoß orientiert. Außerdem gibt es günstigere Versicherungstarife.

 

Quelle:
DIE WELT vom 24.9.2011

 

 

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Gute Nachricht !!

Letzte Chance zum KFZ-Steuern sparen!!!

Wir haben erreicht, dass für uns nochmals eine kleine Serie EGS-
Nachrüstsysteme zur Umrüstung auf EURO 2 gefertigt werden.
Wenn diese Systeme dann abverkauft sind, wird es definitiv keine EGS Systeme
mehr geben.
Die Systeme werden wegen erhöhter Produktionskosten nur zum Listenpreis
verkauft. Es wird nichts mehr im Internet zu Schnäppchen Preisen geben.
Dieser hat sich gegenüber der Preisliste von 2010 um 20 EUR pro Satz erhöht!

Bitte nicht Jammern, Nörgeln oder behaupten der Preis sein unverschämt.
Sie müssen froh sein, dass wir uns für sie einsetzen. Dass sie 50% KFZ
Steuern sparen können u. auch noch die \"Grüne Plakette\" bekommen, die sie
ohne Umrüstung bei manchen Fahrzeugen nicht erhalten.

Die Auslieferung der Sätze wird Mitte August 2011 erfolgen.

Bei Bestellung bis zum 30. 6. 2011 noch zum Listenpreis von 2010

AMS Katalysatoren
Siemensstrasse 23
97855 Triefenstein

Tel.: 09395 878940
Fax.: 09395 878949

Web :  www.ams-katalysatoren.de
eMail: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können

Inhaber: Hannelore Schmitt
 
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Hinweis und Info an alle unsere Corvette-Besitzer, Info von Helmut Stamm.
 
N-B-S Oberflächentechnik bietet ab Jan. 2011
 
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( in 4 Jahren kostet eine Felge im Jahr 10,37 € )
 
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N-B-S Oberflächentechnik
Frank Ott
Felsenweg 7
36341 Lauterbach
 
Tel.+49(0)6641-917873
Fax:+49(0)6641-917876
 
e- mail: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
www.info-nbs.de

 
   

  
 
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Wissenswertes
für CCH-Mitglieder, die auf der Autobahn gerne auch mal schneller als 130 km/h fahren

Auf Deutschlands Autobahnen gibt es auf vielen Strecken noch freie Fahrt. Aber nur grundsätzlich, denn die blauen Schilder mit der Richtgeschwindigkeit, 130 km/h, stehen nicht zum Spaß am Straßenrand. Fragt man Verkehrsrechtsexperten, ob es auf deutschen Autobahnen freie Fahrt gibt, könnte die Antwort lauten: "Im Prinzip ja, aber...". Ja: Die Richtgeschwindigkeit ist unverbindlich. Wer sie überschreitet, wird nicht wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt.

Aber: Wer die Richtgeschwindigkeit überschreitet, tut dies auf eigene Gefahr. Passiert ein Unfall, kann das schnelle Fahren teuer zu stehen kommen.

 

Haftungs- und versicherungsrechtlich ist das Tempolimit längst da. Aber nur wenige Autofahrer wissen dies. Und CCH-Mitglieder sollten dies wissen, denn die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden schon 1992 in Karlsruhe: Autofahrer müssen die Richtgeschwindigkeit einhalten (VI ZR 62/91). Zugrunde liegt die Erkenntnis, dass langsam fahren Unfälle vermeiden kann.

 

Zu spüren bekommen diesen Grundsatz regelmäßig Autofahrer nach Unfällen in haftungsrechtlichen Auseinandersetzungen. Wer zu schnell fährt, dem geben Versicherungen und Richter in aller Regel Mitschuld. Seit dem BGH-Urteil müssen Unfallopfer beweisen, dass der Unfall auch passiert wäre, wenn sie nicht zu schnell gefahren wären - fast unmöglich. So blieb beispielsweise ein Unfallopfer auf einem Großteil der Schadenssumme von 75 000 Euro sitzen. Er überholte auf der Autobahn mit 160 Stundenkilometern eine Autokolonne. Als ein Wagen ausscherte, landete er in der Böschung. Die Kaskoversicherung weigerte sich zu zahlen. Die Mitschuld kann bis zu 70 Prozent betragen. Um diesen Anteil kann die Kasko ihre Zahlung kürzen. Ob ein Autofahrer selbst glaubt, seine Kiste auch bei hohem Tempo im Griff zu haben, interessiert im Falle eines Unfalls niemanden. Auch wenn Richtgeschwindigkeit also in den Ohren vieler Autofahrer nach einer Launeregel klingt: Kommt es nach einem Unfall zum Streit, ist sie sehr verbindlich. Aus der Nummer 'Mithaftung' heraus kommt seit dem BGH-Urteil nur, wer sich wie ein Idealfahrer verhält..

   
Bericht von unserem Clubmitglied Robert Berger. 05.08.2008.
 
 
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