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Friday, 30. July 2010

Allgemein/Wissenswert | Drucken |

 Hier finden Sie allgemeine Hinweise, Mitteilungen, usw.

 

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DEUVET
DEUVET Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge e.V.
 
NEWSLETTER vom 18.03.2010
 
Hallo Herr Helmut Stamm

TechnoClassica - DEUVET-Mitglieder können sparen

Vom 7. bis zum 11.April findet mit der TechnoClassica auch in diesem Jahr die größte Klassiker-Messe in Essen statt. Auch in diesem Jahr können DEUVET-Mitglieder beim Eintritt zur Techno Classica wieder bares Geld sparen.    

Das Verfahren ist das Gleiche wie in den Vorjahren. DEUVET-Mitglieder bringen eine Kopie Ihrer DEUVET Card mit. Diese wird an der Kasse einbehalten. Allein das Vorzeigen der Card ist nicht ausreichend. Die Ermäßigung beträgt 2,00 € pro Person und Card. Sie ist nicht mit anderen Rabatten kombinierbar. Gültigkeit hat auch die aktuelle unbefristete Card. 

 

22. TechnoClassica vom 7. bis zum 11. April 2010

Allein 20 Messehallen 110.000 qm und über 1.000 Aussteller machen die TechnoClassica zu etwas ganz besonderem.

Erwartet werden rund 170.000 Besucher aus über 40 Nationen. Mit rund 200 Clubständen macht die TechnoClassica alljährlich auch zu einem einmaligen Treffpunkt für Clubmitglieder.

Wie in jedem Jahr geben sich viele unserer Mitgliedsclubs wieder ganz besondere Mühe mit der Standgestaltung. Teilweise wird viel Humor auch das ein oder andere aktuelle politische Thema aufgegriffen.

So hat sich unser Mitglied die Queerlenker dem Thema der sterbenden Marken angenommen. Der Stand der Queerlenker in Halle 9.1 wird von Ihnen erstmals gemeinsam mit den Motorboys ausgestaltet. Umgesetzt wird das Thema im Rahmen eines Friedhofszenarios.

Oldtimer nicht mehr vorhandener Marken, wie z.B. Wartburg werden zusammen mit Grabsteinen und Friedhofsbepflanzung unter dem Motto R.I.P. (Rost In Peace) vor dem Hintergrund einer Friedhofskapelle arrangiert.

Modellautos ebenfalls nicht mehr existenter Marken werden zusätzlich in einem Leichenwagen ausgestellt.

Wie in jedem Jahr ist das Engagement und der Arbeitseifer unserer Mitglieder zu bewundern.

 

      

 

                

 
 
 

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Wissenswertes
für CCH-Mitglieder, die auf der Autobahn gerne auch mal schneller als 130 km/h fahren

Auf Deutschlands Autobahnen gibt es auf vielen Strecken noch freie Fahrt. Aber nur grundsätzlich, denn die blauen Schilder mit der Richtgeschwindigkeit, 130 km/h, stehen nicht zum Spaß am Straßenrand. Fragt man Verkehrsrechtsexperten, ob es auf deutschen Autobahnen freie Fahrt gibt, könnte die Antwort lauten: "Im Prinzip ja, aber...". Ja: Die Richtgeschwindigkeit ist unverbindlich. Wer sie überschreitet, wird nicht wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt.

Aber: Wer die Richtgeschwindigkeit überschreitet, tut dies auf eigene Gefahr. Passiert ein Unfall, kann das schnelle Fahren teuer zu stehen kommen.

 

Haftungs- und versicherungsrechtlich ist das Tempolimit längst da. Aber nur wenige Autofahrer wissen dies. Und CCH-Mitglieder sollten dies wissen, denn die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden schon 1992 in Karlsruhe: Autofahrer müssen die Richtgeschwindigkeit einhalten (VI ZR 62/91). Zugrunde liegt die Erkenntnis, dass langsam fahren Unfälle vermeiden kann.

 

Zu spüren bekommen diesen Grundsatz regelmäßig Autofahrer nach Unfällen in haftungsrechtlichen Auseinandersetzungen. Wer zu schnell fährt, dem geben Versicherungen und Richter in aller Regel Mitschuld. Seit dem BGH-Urteil müssen Unfallopfer beweisen, dass der Unfall auch passiert wäre, wenn sie nicht zu schnell gefahren wären - fast unmöglich. So blieb beispielsweise ein Unfallopfer auf einem Großteil der Schadenssumme von 75 000 Euro sitzen. Er überholte auf der Autobahn mit 160 Stundenkilometern eine Autokolonne. Als ein Wagen ausscherte, landete er in der Böschung. Die Kaskoversicherung weigerte sich zu zahlen. Die Mitschuld kann bis zu 70 Prozent betragen. Um diesen Anteil kann die Kasko ihre Zahlung kürzen. Ob ein Autofahrer selbst glaubt, seine Kiste auch bei hohem Tempo im Griff zu haben, interessiert im Falle eines Unfalls niemanden. Auch wenn Richtgeschwindigkeit also in den Ohren vieler Autofahrer nach einer Launeregel klingt: Kommt es nach einem Unfall zum Streit, ist sie sehr verbindlich. Aus der Nummer 'Mithaftung' heraus kommt seit dem BGH-Urteil nur, wer sich wie ein Idealfahrer verhält..

   
Bericht von unserem Clubmitglied Robert Berger. 05.08.2008.
 
 
 
 
 

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 


                                  

 
                  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 


 












































































































































 


  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

 

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