|
Hier finden Sie allgemeine Hinweise, Mitteilungen, usw.
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Info für CCH-Mitglieder von Robert Berger:
- Neue Regeln für Oldtimer -
Ab November 2011 schärfere Vorgaben für H-Kennzeichen!
Nicht jedes Auto das
steuerbegünstigt mit dem H-Kennzeichen durch die Lande fährt, ist unserem Vater
Staat offenbar gut genug in Schuss.
Reichte bislang bei
Erhaltungszustand die Note 3 (Fahrzeuge mit leichten Mängeln und Alltagsspuren,
solange sie gebrauchsfertig und rostfrei sind), schreibt ab 1.11.2011 eine neue
Richtlinie des Bundesverkehrsministeriums die Note 2 oder besser vor. Leichte
Gebrauchsspuren sind dann zwar noch erlaubt, aber das Fahrzeug muss technisch
ohne Mängel sein.
Voraussetzung für das H-Kennzeichen
bleibt ein amtliches Oldtimergutachten. Dieses Dokument stellen Sachverständige
von Prüfungsorganisationen wie TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS für unter 100 € aus.
Dafür muss nicht nur der Pflegezustand stimmen. Die Erstzulassung muss über 30
Jahre zurückliegen. Außerdem darf der Oldie nicht durch modernes Tuning
verbastelt sein.
Nach der neuen Richtlinie sind
dezente Umbauten zulässig, solange dafür zeitgenössische Teile verwendet und
das Originalfahrzeug wiederzuerkennen ist. Bisher mussten Oldtimer-Besitzer für
ein H-Kennzeichen nachweisen, dass Änderungen im ersten Jahrzehnt nach
Erstzulassung oder Produktionsdatum vorgenommen wurden.
Halter, die ein H-Kennzeichen
erhalten, zahlen lediglich eine pauschale Kfz-Steuer von derzeit unter 200 €,
die sich nicht am Hubraum oder Schadstoffausstoß orientiert. Außerdem
gibt es günstigere Versicherungstarife.
Quelle:
DIE WELT vom 24.9.2011
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Gute Nachricht !!
Letzte Chance zum KFZ-Steuern sparen!!!
Wir haben erreicht, dass für uns nochmals eine kleine Serie EGS-
Nachrüstsysteme zur Umrüstung auf EURO 2 gefertigt werden.
Wenn diese Systeme dann abverkauft sind, wird es definitiv keine EGS Systeme
mehr geben.
Die Systeme werden wegen erhöhter Produktionskosten nur zum Listenpreis
verkauft. Es wird nichts mehr im Internet zu Schnäppchen Preisen geben.
Dieser hat sich gegenüber der Preisliste von 2010 um 20 EUR pro Satz erhöht!
Bitte nicht Jammern, Nörgeln oder behaupten der Preis sein unverschämt.
Sie müssen froh sein, dass wir uns für sie einsetzen. Dass sie 50% KFZ
Steuern sparen können u. auch noch die \"Grüne Plakette\" bekommen, die sie
ohne Umrüstung bei manchen Fahrzeugen nicht erhalten.
Die Auslieferung der Sätze wird Mitte August 2011 erfolgen.
Bei Bestellung bis zum 30. 6. 2011 noch zum Listenpreis von 2010
AMS Katalysatoren
Siemensstrasse 23
97855 Triefenstein
Tel.: 09395 878940
Fax.: 09395 878949
Web : www.ams-katalysatoren.de
eMail:
Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
Inhaber: Hannelore Schmitt
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
____________________________________________________________________________________
Hinweis und Info an alle unsere Corvette-Besitzer, Info von Helmut Stamm.
N-B-S
Oberflächentechnik bietet ab Jan. 2011
Nano-Felgenveredelung für alle Alu - und
Stahlfelgen
absuluter Glanz garantiert
Mühsames Reinigen war gestern.
Einfach mit Wasser abspritzen - mit Schwamm drüber - noch mal abspritzen und
schon sind Ihre Felgen wie neu. Absolut kein
Reinigungsmittel mehr nötig. Referenzen sind
vorhanden
Unser Aktionsangebot
Satz Felgen innen und aussen
reinigen danach erfolgt eine spezialreinigung
Nano- 2 K Beschichten. ( Pneus können auf
den Felgen bleiben )
Haltbarkeit der Beschichtung : ca 4-6
Jahre
! Felgen müssen vorher von Schmutz
gereinigt sein ! Den Rest machen wir
Aktionspreis 1 Satz ( 4 Stück ) NUR 165,-€ incl. MwSt
( in 4 Jahren kostet eine Felge im
Jahr 10,37 € )
Interessant ??
N-B-S
Oberflächentechnik
Frank Ott
Felsenweg 7
36341
Lauterbach
Tel.+49(0)6641-917873
Fax:+49(0)6641-917876
e- mail:
Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
www.info-nbs.de
___________________________________________________________________________________________________
Wissenswertes
für
CCH-Mitglieder, die auf der Autobahn gerne auch mal schneller als 130
km/h fahren
Auf
Deutschlands Autobahnen gibt es
auf vielen Strecken noch freie Fahrt. Aber nur grundsätzlich,
denn die blauen Schilder mit der Richtgeschwindigkeit, 130 km/h,
stehen nicht zum Spaß am Straßenrand. Fragt man
Verkehrsrechtsexperten, ob es auf deutschen Autobahnen freie Fahrt
gibt, könnte die Antwort lauten: "Im Prinzip ja,
aber...". Ja:
Die Richtgeschwindigkeit
ist unverbindlich. Wer sie überschreitet, wird nicht wegen einer
Ordnungswidrigkeit belangt.
Aber:
Wer die Richtgeschwindigkeit überschreitet, tut dies auf eigene
Gefahr. Passiert ein Unfall, kann das schnelle Fahren teuer zu stehen
kommen.
Haftungs-
und versicherungsrechtlich ist das Tempolimit längst da. Aber
nur wenige Autofahrer wissen dies. Und CCH-Mitglieder sollten dies
wissen, denn die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden
schon 1992 in Karlsruhe: Autofahrer müssen die
Richtgeschwindigkeit einhalten (VI ZR 62/91). Zugrunde liegt die
Erkenntnis, dass langsam fahren Unfälle vermeiden kann.
Zu
spüren bekommen diesen Grundsatz regelmäßig
Autofahrer nach Unfällen in haftungsrechtlichen
Auseinandersetzungen. Wer zu schnell fährt, dem geben
Versicherungen und Richter in
aller Regel Mitschuld. Seit
dem BGH-Urteil müssen Unfallopfer beweisen, dass der Unfall auch
passiert wäre, wenn sie nicht zu schnell gefahren wären -
fast unmöglich. So blieb beispielsweise ein Unfallopfer auf
einem Großteil der Schadenssumme von 75 000 Euro sitzen. Er
überholte auf der Autobahn mit 160 Stundenkilometern eine
Autokolonne. Als ein Wagen ausscherte, landete er in der Böschung.
Die Kaskoversicherung weigerte sich zu zahlen. Die Mitschuld kann bis
zu 70 Prozent betragen. Um diesen Anteil kann die Kasko ihre Zahlung
kürzen. Ob ein Autofahrer selbst glaubt, seine Kiste auch bei
hohem Tempo im Griff zu haben, interessiert im Falle eines Unfalls
niemanden. Auch wenn Richtgeschwindigkeit also in den Ohren vieler
Autofahrer nach einer Launeregel klingt: Kommt es nach einem Unfall
zum Streit, ist sie sehr verbindlich. Aus der Nummer 'Mithaftung'
heraus kommt seit dem BGH-Urteil nur, wer sich wie ein Idealfahrer
verhält..
Bericht von unserem Clubmitglied Robert Berger. 05.08.2008.
___________________________________________________________________________________________________
|